Schutzkonzept zum gewaltfreien Umgang und zur Prävention vor sexueller Gewalt

Präambel

Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Riesa mit den Schwesterkirchgemeinden Hirschstein, Staucha, Strehla und Zeithain nimmt mit dem vorliegenden Schutzkonzept zur Prävention von jeder Form der Gewalt und in besonderer Weise in Bezug auf den Schutz vor sexualisierter Gewalt ihre Verantwortung für die Mitarbeitenden und die Schutzbefohlenen in den Kirchgemeinden und den dazugehörigen Einrichtungen wahr. Durch Information, Schulung und Sensibilisierung aller haupt- und ehrenamtlich Tätigen wird eine transparente Kultur der Achtsamkeit und Sprachfähigkeit entstehen, die Grenzverletzungen und Übergriffe verhindert.

Unser Leitbild

Unsere kirchlichen Räume sind Orte der Begegnung und zugleich Schutzräume in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene keinen Schaden erleiden sollen und dürfen, das ist unser Selbstverständnis und von zentraler Bedeutung. Nur in geschützten Räumen kann Glauben wachsen und Vertrauen in Gott und die Menschen gestärkt werden. Dabei entsteht persönliche Nähe. Daher sind in unseren Räumen und Vollzügen alle Menschen vor sexualisierter und anderen Formen von Gewalt zu schützen, denn jeder Mensch ist ein Geschöpf Gottes und hat damit eine eigene unantastbare Würde.


Trotz dieses Bemühens ist uns bewusst, dass dort, wo Menschen sich begegnen, nicht immer alles gut sein wird. Gewalt und insbesondere sexualisierte Gewalt geschieht häufig in einem vertrauten Umfeld – das macht sie so gefährlich. Diese Gefahr müssen wir ernst nehmen und ihr konsequent begegnen. Daher beschreibt dieses Schutzkonzept sowohl präventive als auch intervenierende und darüber hinaus hilfeleistende Maßnahmen. Es beruht auf den Grundlagen der aktuellen Rechtsprechung, des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und der entsprechenden Rechtsverordnung in den jeweils geltenden Fassungen.


Mit dem Schutzkonzept setzen wir Standards für ein achtungsvolles, sensibles und sicheres Miteinander in unseren Kirchgemeinden. Es soll sexualisierter Gewalt und jeder Form von Gewalt vorgebeugt und diese verhindert werden.