Gebührenordnung der Kirchgemeinde Riesa
Unsere Kirchgemeinde bietet grundsätzlich Gottes Wort, Sakrament, und Gebet bei jeder Amtshandlung unentgeltlich dar. Gebühren werden nur für die weiteren Aufwendungen der einzelnen Amtshandlungen erhoben, d. h. für Verwaltungsaufgaben, Betriebskosten, musikalische Ausgestaltung, etc. Im persönlichen Gespräch bzw. zum konkreten Anlass besprechen wir gerne die Hintergründe mit Ihnen. Über Ermäßigungen, Erlass oder Stundungen von Gebühren nach dieser Ordnung entscheidet der Kirchenvorstand, wenn entsprechende Anträge innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Gebührenbescheides bei ihm eingereicht worden sind. Die Friedhofsgebührenordnung wird von der nachfolgenden Gebührenordnung nicht berührt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Kontakt).